Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 – dokumentiert, nachvollziehbar und mit Erinnerung an den nächsten Termin.
Von der Kaffeemaschine im Pausenraum bis zur Unterverteilung in der Werkstatt – der Umfang richtet sich nach Ihrem Betrieb.
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Alles, was sich im Betrieb bewegen lässt: Verlängerungen, Werkzeuge, Bürogeräte, Küchengeräte, Ladegeräte. Geprüft wird nach DIN VDE 0701/0702 mit Messprotokoll je Gerät.
Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung
Kennzeichnung mit Prüfplakette
Inventarliste mit Prüfergebnis
Ortsfeste Anlagen
Fest angeschlossene Anlagenteile, Verteilungen und Stromkreise nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600 – einschließlich Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen.
Verteilungen und Stromkreise
RCD-Prüfung mit Auslösezeit
Schleifenimpedanz und Isolationswiderstand
Maschinen und Anlagen
Elektrische Ausrüstung von Maschinen nach DIN VDE 0113-1 – für Betriebe in Handwerk, Landwirtschaft und Produktion.
Schutzleiterprüfung
Not-Halt-Funktionen
Dokumentation je Maschine
Ablauf
Wie eine Prüfung abläuft
Fünf Schritte, die den Betriebsablauf so wenig wie möglich stören.
01
Umfang klären
Wir erfassen Anzahl und Art der Betriebsmittel, Standorte und Betriebszeiten. Daraus ergibt sich der Zeitbedarf und ein fester Preis je Gerät beziehungsweise je Anlagenteil.
02
Fristen bestimmen
Die Prüffristen leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Richtwerte liefert die DGUV Information 203-071, den Rahmen setzt die Betriebssicherheitsverordnung mit TRBS 1201.
03
Prüfung im Betrieb
Wir prüfen abteilungsweise und stimmen notwendige Freischaltungen vorab ab. Geräte werden gekennzeichnet, damit im Betrieb sofort erkennbar ist, was geprüft wurde.
04
Protokoll und Mängelbericht
Sie erhalten die Messprotokolle, eine Bestandsliste und einen Mängelbericht mit Bewertung. Geräte mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden der Nutzung entzogen.
05
Fristenmanagement
Wir hinterlegen die nächsten Prüftermine und melden uns rechtzeitig vor Ablauf. So bleibt die Nachweispflicht ohne eigenen Aufwand erfüllt.
Rechtlicher Rahmen
Worauf sich die Prüfpflicht stützt
Die Pflicht trifft den Arbeitgeber. Diese vier Regelwerke bestimmen Umfang, Fristen und Dokumentation.
Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsmittel sind vor der ersten Verwendung und wiederkehrend zu prüfen. Art, Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Die Prüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht.
TRBS 1201
Konkretisiert Art und Umfang der Prüfungen sowie die Anforderungen an die prüfende Person und die Dokumentation der Ergebnisse.
DIN VDE 0701/0702
Legt Prüfschritte und Grenzwerte für Instandsetzung und Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel fest.
Die genannten Fristen sind Richtwerte. Maßgeblich ist stets die Gefährdungsbeurteilung Ihres
Betriebs; wir unterstützen bei deren Ableitung für den elektrotechnischen Teil.
Häufige Fragen
Fragen zur DGUV-Prüfung
Wer ist zur Prüfung verpflichtet?
Verpflichtet ist der Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3. Die Prüfung ist durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchzuführen und zu dokumentieren.
Was wird bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln geprüft?
Nach DIN VDE 0701/0702 umfasst die Prüfung Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom beziehungsweise Berührungsstrom und eine Funktionsprüfung. Ergebnis ist ein Messprotokoll je Gerät mit eindeutiger Kennzeichnung.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Geräte mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden gekennzeichnet und der Nutzung entzogen. Sie erhalten einen Mängelbericht mit Bewertung und Empfehlung. Kleinere Instandsetzungen können wir auf Wunsch direkt ausführen und das Betriebsmittel anschließend erneut prüfen.
Wie läuft eine Prüfung im laufenden Betrieb ab?
Wir stimmen den Ablauf vorher ab, arbeiten abteilungsweise und halten Ausfallzeiten kurz. Ortsfeste Anlagen erfordern teilweise eine Freischaltung; dafür vereinbaren wir Zeitfenster, die zum Betrieb passen, in der Regel früh morgens oder an Randzeiten.
Prüfung anfragen
Nennen Sie uns die ungefähre Anzahl der Geräte und Standorte sowie das Datum der letzten Prüfung. Sie erhalten ein Angebot mit festem Preis je Gerät.